Warum du bei der Abgabe deines Mehrzweck-Gutscheins keine Rechnung ausstellen solltest.

Warum du bei der Abgabe deines Mehrzweck-Gutscheins keine Rechnung ausstellen solltest.
Kaufbeleg-Man im Kampf gegen Umsatzsteuer Rechnung

Mein Projekt, gute Gutscheine für meine Bar Le Lion zu verkaufen, nimmt Formen an. Ich werde bald einen ersten „Test“ starten. Allerdings komme ich gerade beim Thema Rechnung ins Nachdenken. Was ist eine Rechnung?

Ich bin seit über 20 Jahren selbstständig, aber so genau habe ich darüber noch nie nachgedacht.

Mein Test-Setup ist geplant folgendes:

Ich möchte einen haptischen Wertgutschein online verkaufen. Sagen wir, der Gutscheinwert beträgt 45 Euro. Das bedeutet: Du bestellst ihn online auf unserer Webseite und das Ganze wird dir per Post zugeschickt, damit du was in der Hand hast und ihn verschenken kannst. Du zahlst im Onlineshop mit den gängigen Zahlungsmitteln und/oder PayPal.

Jetzt benötigst du ja für den Kauf einen Beleg bzw. eine Rechnung. Hier startet eine fast philosophische Reise:

Wertgutscheine, anders als Zweckgutscheine, werden ohne Mehrwertsteuer verkauft. Daher war mein bisheriger Plan, dass ich vom Shop automatisiert eine reine Netto-Rechnung, ohne MwSt. ausstelle. Das ist aber falsch. Meine Erkenntnis: Wenn ich Mehrzweckgutscheine ausstelle, darf ich gar keine Rechnung ausstellen, also auch keine „Rechnung“ ohne Umsatzsteuer.

Was ist eine Rechnung:

Eine Rechnung ist nach deutschem Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) das Dokument, das über einen steuerbaren Umsatz aus einer Lieferung oder sonstigen Leistung abrechnet.

Die logische Verknüpfung: Der Begriff "Rechnung" ist untrennbar mit einem umsatzsteuerbaren Vorgang verbunden. Sobald du das Dokument "Rechnung" nennst, implizierst du, dass die zugrunde liegende Leistung erbracht wurde und der Umsatz entstanden ist.

Bei einem Mehrzweck-Gutschein findet jedoch kein umsatzsteuerbarer Vorgang statt, wenn er verkauft wird. Der Gutscheinverkauf ist steuerrechtlich lediglich ein Zahlungsvorgang. Das Geld, das du erhältst, ist eine Vorauszahlung, und der Gutschein ist ein reines Zahlungsmittel. Der Umsatz entsteht erst, wenn der Kunde den Gutschein einlöst.

Das bedeutet: Bei der Abgabe eines Wertgutscheins darf keine Rechnung ausgestellt werden.

Die korrekte Bezeichnung für die Abgabe eines Mehrzweckgutscheins ist "Kaufbeleg" oder "Quittung“. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind hier als „Kaufbeleg“ auch Bezeichnungen wie Bestellbestätigung oder Gutschein-Bestätigung möglich. Wichtig ist allerdings, dass aus dem Beleg eindeutig der Wertgutschein-Verkauf hervorgeht.

Wichtige Bezeichnungen sind hier meiner Einschätzung nach:

1. Klare Bezeichnung

Benenne das Dokument eindeutig, damit es nicht mit einer Rechnung verwechselt wird. Geeignete Titel sind:

  • "Bestellbestätigung für deinen Gutschein"
  • "Quittung über den Gutscheinkauf"
  • "Gutschein-Kaufbeleg"

2. Unternehmensdaten des Verkäufers

  • Vollständiger Name oder Firmenname
  • Vollständige Anschrift
  • Da es keine Rechnung ist, musst du nicht zwingend die Steuernummer oder USt-IdNr. angeben.

3. Daten des Kaufs

  • Datum des Kaufs
  • Eindeutige Belegnummer (z. B. eine fortlaufende Bestellnummer)
  • Käuferdaten: Name und Anschrift des Käufers

4. Genaue Beschreibung des Gekauften

  • Bezeichnung des Gutscheins: z. B. "Geschenk-Gutschein", "Wertgutschein"
  • Nennwert des Gutscheins: z. B. "50,00 €"
  • Anzahl der gekauften Gutscheine
  • Gesamtbetrag
  • Wichtiger Hinweis: Es ist unerlässlich, dass der Kaufbeleg keinen Umsatzsteuerausweis (z. B. "zzgl. 19 % USt.") enthält.

Zusätzliche Angaben, die wahrscheinlich hilfreich sind:

  • Einlösebedingungen: Gib klar an, wie, wo und bis wann der Gutschein eingelöst werden kann.
  • Gutscheincode: Ein eindeutiger Code zur Identifizierung und Einlösung des Gutscheins.
  • Gültigkeitsdauer: Wenn der Gutschein befristet ist (z. B. "3 Jahre ab Kaufdatum gültig").
  • Link zu den AGB und Widerrufsbelehrung.
  • Ein Vermerk wie "Dieser Gutschein ist ein Mehrzweck-Gutschein. Die Umsatzsteuer wird bei Einlösung des Gutscheins fällig." anbringen, um für Klarheit zu sorgen.

Jetzt muss ich also schauen, wie ich in Shopify die Bestellbestätigung so hinbekomme, dass eine als Beleg brauchbare Bestellbestätigung erstellt wird und in dieser unmissverständlich klar wird, dass keine Mehrwertsteuer berechnet wird.

Wichtiger Haftungsausschluss: Ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dieser Text dient der Anregung. Ich hafte nicht für den Inhalt. Für verbindliche Beratung kontaktiere die Profis. Für außergewöhnlich gute und etwas zu starke Drinks, komm ins Le Lion.

Will keep you posted. Wie sind deine Prozesse beim Wertgutschein (online) Verkauf?